Kollegiale Beratung

 

Kollegiale Beratung oder Fallberatung ist ein Gruppenverfahren, das sich methodisch aus der Supervision entwickelt hat. Anders als bei Supervision leitet sich dabei die Gruppe nach einem festen Verlaufsschema selbst. Dazu wird die Gruppe zunächst in fünf Sitzungen von einem Supervisor oder einer Supervisorin angeleitet und später nur bei Bedarf supervidiert.

 

Kollegiale (Fall-) Beratung trägt dazu bei

  • die berufliche Selbstreflexion zu fördern
  • eigene Haltungen zu überprüfen
  • neue Perspektiven kennen zu lernen
  • Probleme aus dem beruflichen Kontext zu entschärfen oder zu lösen
  • Belastungen zu reduzieren
  • die Empathiefähigkeit weiter zu entwickeln
  • die Wirksamkeit der eigenen Beratungskompetenz zu erleben
  • praktisches Know-how auszutauschen und Anregungen für den Berufsalltag zu bekommen.
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