Kollegiale Beratung oder Fallberatung ist ein Gruppenverfahren, das sich methodisch aus der Supervision entwickelt hat. Anders als bei Supervision leitet sich dabei die Gruppe nach einem festen Verlaufsschema selbst. Dazu wird die Gruppe zunächst in fünf Sitzungen von einem Supervisor oder einer Supervisorin angeleitet und später nur bei Bedarf supervidiert.
Kollegiale (Fall-) Beratung trägt dazu bei